Zum Inhalt springen
StellenStark
Zurück zum Blog
Recht & Verfahren26. August 20265 Min. Lesezeit

§81a Schritt für Schritt: das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Vollmacht, Anerkennung, BA-Zustimmung, Visum: Wie das beschleunigte Verfahren aufgesetzt wird – und was es kostet.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a bündelt Schritte, die sonst nacheinander ablaufen. Der Arbeitgeber beauftragt die Ausländerbehörde gegen eine Gebühr von 411 Euro und erhält einen strukturierten Ablauf.

Die vier Schritte

Erstens: Vollmacht und Start bei der Ausländerbehörde. Zweitens: Anerkennung der Qualifikation, wo erforderlich. Drittens: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Viertens: Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung in der Türkei.

Neu seit 2024: die Anerkennungspartnerschaft

Mit der zweiten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist seit März 2024 die Anerkennungspartnerschaft möglich: Fachkräfte dürfen einreisen und arbeiten, bevor die volle Anerkennung vorliegt – das Verfahren wird nach der Ankunft in Deutschland nachgeholt. Für Arbeitgeber verkürzt das die Zeit bis zum ersten Arbeitstag erheblich.

Kosten sauber trennen

Amtliche Gebühren – etwa die 411 Euro – und Servicehonorar sollten immer klar getrennt ausgewiesen werden. Das schafft Vertrauen und verhindert Missverständnisse. Kandidaten zahlen nichts.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung.

Bereit, Ihre offenen Stellen aus der Türkei zu besetzen?

In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung zu Machbarkeit, Zeitrahmen und Kosten – ohne Verpflichtung.