Zum Inhalt springen
StellenStark
§81a & Anerkennung

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren – sauber koordiniert

Mit Ihrer Vollmacht starten wir das Verfahren über die Ausländerbehörde und führen Anerkennung, BA-Zustimmung und Visum in der richtigen Reihenfolge zusammen.

§81a & Anerkennung

Der Ablauf in vier Schritten

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a bündelt Schritte, die sonst nacheinander und unkoordiniert ablaufen. Der Arbeitgeber beauftragt die zuständige Ausländerbehörde – gegen eine Gebühr von 411 Euro – und erhält einen strukturierten, schnelleren Ablauf. Wir übernehmen Koordination und Dokumentenlogistik, damit keine Zeit in den Übergängen verloren geht.

411 €

amtliche Gebühr des §81a-Verfahrens

Vollmacht

Arbeitgeber beauftragt die Behörde

BA-Zustimmung

Prüfung durch die Bundesagentur

Visum

Antrag bei der Auslandsvertretung

  1. 01
    Arbeitgeber

    Vollmacht & Start

    Sie erteilen die Vollmacht; wir starten das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde.

  2. 02
    Anerkennungsstelle

    Anerkennung / Denklik

    Feststellung der Gleichwertigkeit der Qualifikation – bei Bedarf mit definierten Anpassungsmaßnahmen.

  3. 03
    Bundesagentur für Arbeit

    Zustimmung der BA

    Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Beschäftigung und erteilt ihre Zustimmung.

  4. 04
    Auslandsvertretung

    Visum

    Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung in der Türkei – als letzter Schritt vor der Einreise.

Transparente Kostenlogik

Wir trennen amtliche Gebühren – etwa die 411 Euro für §81a – klar vom Servicehonorar. So wissen Sie jederzeit, welcher Betrag eine Behördengebühr und welcher eine Dienstleistung ist. Kandidaten zahlen in keinem Fall.

Rechtlicher Rahmen 2026

Aktuelle Einwanderungswege (Stand 2026)

Das modernisierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Stufe 2, seit 2024) eröffnet mehrere Wege. Wir wählen den schnellsten und rechtssichersten für Ihren Fall.

seit März 2024

Anerkennungspartnerschaft

Einreise und Arbeitsbeginn schon vor der vollen Anerkennung – das Anerkennungsverfahren wird nach der Ankunft in Deutschland nachgeholt. Arbeitgeber und Fachkraft verpflichten sich gemeinsam dazu. So verkürzt sich die Zeit bis zum ersten Arbeitstag deutlich.

§81a AufenthG

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Der Arbeitgeber startet das Verfahren mit Vollmacht bei der Ausländerbehörde. Gebühr 411 € – vom Arbeitgeber übernehmbar.

ab Januar 2026

EU Blue Card

Für akademische Profile wie Ingenieure und IT-Fachkräfte: Gehaltsschwelle ab 50.700 € brutto/Jahr, in Mangelberufen und für Berufseinsteiger 45.934 €.

seit Juni 2024

Chancenkarte

Punktebasiertes Visum zur Arbeitsuche – ein zusätzlicher Weg, qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten nach Deutschland zu holen.

FAQ

Häufige Fragen

Der Arbeitgeber beauftragt die Ausländerbehörde. Mit Ihrer Vollmacht koordinieren wir den gesamten Ablauf und die Kommunikation.

Die amtliche Gebühr beträgt 411 Euro. Unser Servicehonorar weisen wir davon getrennt aus – amtliche Gebühr und Dienstleistung bleiben klar unterscheidbar.

Es ist beschleunigt, die Dauer hängt aber von Anerkennung, BA-Zustimmung und Auslandsvertretung ab. Wir starten kritische Schritte früh und machen den Stand im Portal sichtbar.

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Der konkrete Ablauf hängt vom Einzelfall, Bundesland und Beruf ab.

Bereit, Ihre offenen Stellen aus der Türkei zu besetzen?

In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung zu Machbarkeit, Zeitrahmen und Kosten – ohne Verpflichtung.