Das beschleunigte Fachkräfteverfahren – sauber koordiniert
Mit Ihrer Vollmacht starten wir das Verfahren über die Ausländerbehörde und führen Anerkennung, BA-Zustimmung und Visum in der richtigen Reihenfolge zusammen.
Der Ablauf in vier Schritten
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a bündelt Schritte, die sonst nacheinander und unkoordiniert ablaufen. Der Arbeitgeber beauftragt die zuständige Ausländerbehörde – gegen eine Gebühr von 411 Euro – und erhält einen strukturierten, schnelleren Ablauf. Wir übernehmen Koordination und Dokumentenlogistik, damit keine Zeit in den Übergängen verloren geht.
amtliche Gebühr des §81a-Verfahrens
Arbeitgeber beauftragt die Behörde
Prüfung durch die Bundesagentur
Antrag bei der Auslandsvertretung
- 01Arbeitgeber
Vollmacht & Start
Sie erteilen die Vollmacht; wir starten das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde.
- 02Anerkennungsstelle
Anerkennung / Denklik
Feststellung der Gleichwertigkeit der Qualifikation – bei Bedarf mit definierten Anpassungsmaßnahmen.
- 03Bundesagentur für Arbeit
Zustimmung der BA
Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Beschäftigung und erteilt ihre Zustimmung.
- 04Auslandsvertretung
Visum
Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung in der Türkei – als letzter Schritt vor der Einreise.
Transparente Kostenlogik
Wir trennen amtliche Gebühren – etwa die 411 Euro für §81a – klar vom Servicehonorar. So wissen Sie jederzeit, welcher Betrag eine Behördengebühr und welcher eine Dienstleistung ist. Kandidaten zahlen in keinem Fall.
Aktuelle Einwanderungswege (Stand 2026)
Das modernisierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Stufe 2, seit 2024) eröffnet mehrere Wege. Wir wählen den schnellsten und rechtssichersten für Ihren Fall.
Anerkennungspartnerschaft
Einreise und Arbeitsbeginn schon vor der vollen Anerkennung – das Anerkennungsverfahren wird nach der Ankunft in Deutschland nachgeholt. Arbeitgeber und Fachkraft verpflichten sich gemeinsam dazu. So verkürzt sich die Zeit bis zum ersten Arbeitstag deutlich.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Der Arbeitgeber startet das Verfahren mit Vollmacht bei der Ausländerbehörde. Gebühr 411 € – vom Arbeitgeber übernehmbar.
EU Blue Card
Für akademische Profile wie Ingenieure und IT-Fachkräfte: Gehaltsschwelle ab 50.700 € brutto/Jahr, in Mangelberufen und für Berufseinsteiger 45.934 €.
Chancenkarte
Punktebasiertes Visum zur Arbeitsuche – ein zusätzlicher Weg, qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten nach Deutschland zu holen.
Häufige Fragen
Der Arbeitgeber beauftragt die Ausländerbehörde. Mit Ihrer Vollmacht koordinieren wir den gesamten Ablauf und die Kommunikation.
Die amtliche Gebühr beträgt 411 Euro. Unser Servicehonorar weisen wir davon getrennt aus – amtliche Gebühr und Dienstleistung bleiben klar unterscheidbar.
Es ist beschleunigt, die Dauer hängt aber von Anerkennung, BA-Zustimmung und Auslandsvertretung ab. Wir starten kritische Schritte früh und machen den Stand im Portal sichtbar.
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Der konkrete Ablauf hängt vom Einzelfall, Bundesland und Beruf ab.
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